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Vergiftungen von Crews und Passagieren – Informationsblatt (Aktualisierung 2014) - Seite 3

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Vergiftungen von Crews und Passagieren – Informationsblatt (Aktualisierung 2014)
Organophosphate
Maßnahmen und Schritte
Vergiftungen im Flugzeug
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Werden diese Möglichkeiten zum Schutze der Menschen an Bord breitflächig genutzt? – Keineswegs!

Sollten Sie sich fragen warum, dann könnten Sie eventuell auf die Schlussfolgerung kommen, dass die Airlines irgendetwas mehr fürchten, als die weitere Vergiftung von vielen Passagieren und Mitarbeitern – die in der Regel sowieso vor einem Flug nicht über die toxischen Gefahren an Bord informiert werden – obwohl es Pflicht wäre, dies zu tun. 

Erkennungsmerkmale & Erstmaßnahmen:
Sollten Sie in der Kabine einen bläulichen Dunst,  Rauch oder einen Geruch nach „stinkenden Socken“, „einem nassen Hund“, „Erbrochenem“ oder einen süßen, öligen Geruch wahrnehmen, melden Sie es direkt der Cockpit. Bestehen Sie auf das Erstellen eines Reports oder/und berichten Sie eigenständig über diesen Vorfall – am Besten in mehrfacher Ausführung - an die zuständigen Fachbereiche.

Notieren Sie sich folgende Details:

  1. Datum, Route, Flugnummer, Flugzeugtyp- und Kennung (Boeing, Airbus), Sitz- und/oder Arbeitsplatzposition
  2. Wann haben Sie Gerüche, Gase, Rauch oder/und Dämpfe in der Kabine wahrgenommen? Notieren Sie die Uhrzeit und präzise den Verlauf (im Steigflug, Sinkflug oder Reiseflug, Flughöhe, am Gate oder nach der Landung bzw. während des Rollens), Dauer, Zeugen (Sitznachbarn mit Namen und Anschrift).
  3. Beschreiben Sie Einzelheiten genau (Luftverfärbung und Ähnliches)
  4. Wie lange haben Sie die Dämpfe inhaliert und wahrgenommen?
  5. Informieren Sie die Besatzung/Crew über Ihre Wahrnehmung und bitten Sie um sofortige Klärung durch den Kapitän.
  6. Bei gesundheitlichen Problemen, bitten Sie um Sauerstoffgabe.
  7. Lassen sie einen Arzt ausrufen, der gegebenenfalls die Symptome protokolliert und sie untersucht. Dies dient auch dem Kausalitätsnachweis im Nachhinein bei möglichen Schadenersatzklagen.
  8. Ist kein Arzt im Flieger, erwirken Sie eine schriftliche Bestätigung seitens der Besatzung.
  9. Notieren Sie sich die Namen der Flugbegleiter/Kollegen.
  10. Gehen Sie direkt nach der Landung zum nächstgelegenen, unbefangenen Umweltmediziner oder/und Neurologen, Radiologen, Kardiologen und insbesondere toxikologisch geschulten Mediziner (Ausleitungsverfahren sollten m. E. nach Bestandteil möglicher Therapieformen sein) – bestenfalls nicht in eine privatisierte Klinik mit Aktieneignern aus der Luftfahrt- und Chemieindustrie. 
  11. Zeigen Sie diesen Unfall (Vergiftung) im Anschluss bei der Berufsgenossenschaft (am Besten durch den Arzt - der dazu laut SGB VII verpflichtet ist) oder / und Ihren  Versicherungen an.

Lassen Sie sich Untersuchungsbefunde ausdrucken (Blutbild auf Intoxikationsparameter, SPECT, PET, EEG, EMG oder/und  EKG) und mitgeben.

Auf Standarduntersuchungen und den Aussagen von unzureichend geschulten Ärzten und Therapeuten kann man sich als Vergiftungsopfer leider nicht verlassen. Eine toxikologische Bewertung seitens eines „unbefangengen“ Spezialisten ist überlebensnotwendig.

Die aufgeführten Untersuchungen können bei Verdacht auf eine Vergiftung (z.B. durch  TCP – Trikresylphosphat, Beryllium oder/und Pestizide) hinweisend sein und ggf. den Kausalzusammenhang zwischen der Vergiftungsauslösung und dem jeweiligen Flug herleiten:

  • Nachweis über das Blut von Berrylium u. Aluminium
  • Biopsie des Fettgewebes zur Identifikation des Giftstoffs (Langzeitvergiftung)
  • Schwermetalle können teilweise direkt im Blut oder im Schweiß nachgewiesen werden (fragen Sie nach einem Spezialisten für Chelattherapien)
  • Mitochondrienfunktion (Energiestoffwechsel) - ATP
  • Gesamte Oxidative Stress-Messung  als Hinweis für eine Schwächung der biochemischen Abwehrfunktionen und Indikator für eine angepasste Therapie
  • Immunfunktionsuntersuchungen (neueste Medizin und Wissenschaft und somit Neuland für vor Jahrzehnten ausgebildeten Medizinern) - Killerzellen und B-Lymphozyten - Nachweis zur Objektivierung eines verschobenen Immunsystems (T-Supressorzellen sind oftmals bei einer Vergiftungen auffällig).
  • Die Leber- und Nierenfunktionswerte sollten unter Beobachtung bleiben und ausreichend stabilisiert werden.
  • Die Entgiftungskapazität ist des Öfteren eingeschränkt. Empfehlenswert kann die Überprüfung der selbigen sein (Glutathion-S-Transferase, 5-Nucleotidase, RBC Glutathion, Coffein und Paracetamol-Verwertung).
  • Hormonelle Untersuchungen zeigen auffällig oft klassische Schilddrüsenfunktionshemmungen (Thyroxin)
  • Cortisolgehalt im Speichel
  • DHEA-Spiegel (Dehydroepiandrosteron / 24 Stunden)
  • ADH-Ausschüttung (Antidiuretisches Hormon) kann unzureichend sein
  • Der Melatoninspiegel und der Serotoninspiegel kann oftmals verschoben sein
  • Sexualhormone können eingeschränkt sein – Libidoverlust
  • Die Bluthirnschranke kann angegriffen sein
  • Die Knochendichte in Handgelenken, Hüften und Rückgrad kann abnehmen und zu Osteoporose – Auffälligkeiten führen (Unreguläre Konzentrationen von Knochenmetaboliten wie Dooxypryridinoline und N-Telopeptide im Harn).
  • Neurologie: Psychometrische Untersuchungen können in Verbindung mit speziellen psychologischen Tests schwere Gedächtnisstörungen, Probleme der Informationsverarbeitung und eine gestörte Lern – und  Konzentrationsfähigkeit objektivieren. Aufgrund der Neurotoxizität von Pestiziden / Organophosphaten sind diese Ergebnisse für viele Vergiftete niederschmetternd
  • Nervenleitstörungsuntersuchung
  • Neurologische Untersuchungen (Folgen einer Vergiftung durch neurotoxische Stoffe)
  • Nuklearmedizin: Gehirnschäden werden oft über eine SPECT und / oder PET – Untersuchung nachgewiesen.

Die meisten Untersuchungen, die eine Vergiftung objektivieren können, sind aus den Leistungskatalogen entnommen worden. Lieber steckte man bisher Vergiftete in Psychiatrien, als in die Obhut einer hilfreichen Fachkraft. Erkämpfen Sie sich ihre Rechte der Gleichbehandlung und Fürsorgepflicht!

Neurologische Ausfallerscheinungen wirken sich zwar auch oft auf die Psyche aus aber bedenken Sie bitte:
Eine Vergiftung als Ursache folgender somatischer (körperlicher) Beschwerden und Integration der Psyche entspricht einem Somato-Psychischen (erst der Körper, dann die Psyche in Folge) Krankheitsbild. Eine Psycho-Somatische Diagnose soll Sie und ggf. Behörden, bei tatsächlich erfolgter Exposition mit einer Noxe (einem Gift)  - eher von der Wahrheit ablenken und vom Gegenteil - also alles Hypochondrie und Einbildung  - überzeugen.

Hinweis: Eine exogene (äußerlich) Ursache, z.B. ein Nervengift aus dem Flugzeuginnenraum, als Auslöser einer Erkrankung/Schädigung ist nicht selbstverschuldet und löst einen Schadenersatzanspruch aus. Dieser Schaden entspricht der Körperverletzung.

Bei einer Erkrankung am Arbeitsplatz stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nachgekommen ist. Um Regressansprüchen aus dem Wege zu gehen, vermeiden Verantwortliche oft die Anerkennung der Sach- und Beweislage. Es wird auf den Beweis des Kausalzusammenhangs gepocht.

Daher gilt: Beweise vom 1. Moment an sammeln & Prävention, statt Nachsorge!




 

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